Schutzzweck: Erhaltung und Entwicklung einer aufgespülten Sandfläche als
Ersatzlebensraum für früher vorhandene Wesersände mit trockenheitsabhängigen
Ökosystemen und artenreicher Fauna (insbesondere von Heuschrecken).
*Magerrasen geschützt nach §28 a NNatG*
erforderliche Maßnahmen: als Sofortmaßnahme Ausweisung als
Landschaftsschutzgebiet bis zum Abschluß des Unterschutzstellungsverfahrens als
Naturschutzgebiet durch die Bezirksregierung, Beseitigung von aufkommender Vegetation auf
ausgewählten Teilflächen, Erarbeitung eines Pflege- und Entwicklungsplanes, Unterbindung
von Müllablagerungen und anderen Nutzungen durch Verhinderung jeder Art von
Erschließung; Artenhilfsprogramme für Sandohrwurm und Blauflügelige Ödlandschrecke.
Ornithologie in Niedersachsen
... hat natürlich eine eigene Internetadresse: ornithologie-niedersachsen.de ist die Website der Niedersächsischen Ornithologischen Vereinigung e. V. Hier gibt es Informationen zu aktuellen Projekten, Monitoringmaßnahmen und auch zur "avifaunistischen Kommission".