Schutzzweck: Erhaltung und soweit möglich Regenration dieser überwiegend
unkulitvierten Hochmoorflächen mit ihrer typischen Flora und Fauna
*Moorregenerations- u. Moordegenerationsfllächen geschützt nach §28aNNatG*
erforderliche Maßnahmen: Anlage von nicht gedüngten Pufferzonen zur
Verhinderung des Nährstoffeintrages und Verknüpfungsflächen zur Vernetzung und als
Nahrungsgebiete für hochmoorbewohnende Tierarten, Schließen von Entwässerunsggräben,
Erarbeitung eines Entwicklunsgkonzeptes in Verbindung mit dem Landkreis Ammerland wegen
der dort liegenden, für die Wertigkeit wesentlichen Flächen.
Ornithologie in Niedersachsen
... hat natürlich eine eigene Internetadresse: ornithologie-niedersachsen.de ist die Website der Niedersächsischen Ornithologischen Vereinigung e. V. Hier gibt es Informationen zu aktuellen Projekten, Monitoringmaßnahmen und auch zur "avifaunistischen Kommission".