Nistkästen jetzt aufhängen
Werden Sie auch schon ungeduldig? Kommt bald der Frühling? Die Meisen gehen schon auf die Suche nach Nistgelegenheiten. Steigern Sie Ihre Vorfreude und hängen Sie jetzt die Kästen auf.
Die folgenden Gebiete umfassen jeweils sehr ähnliche Lebensraumtypen. Die Beschreibung des Schutzzweckes und der erforderlichen Maßnahmen wird daher zusammengefaßt. Unterschiede und Ergänzungen werden bei der jeweiligen Gebietsnummer beschrieben.
NWB 5: Grünlandgebiet Lockfleth Marsch
NWB 9: Wiesenvogelgebiet Seefelder
NWB 14: Wiesenvogelgebiet Alter Wapeler Groden
NWB 15: Wiesenvogelgebiet Jade-Nord
NWB 17: Grünland südwestlich von Brake
NWB 18: Grünland westlich von Berne
NWB 19: Grünland Lechterseite
NWB 20: Grünland Brookseite
NWB 21: Grünland südlich von Altenesch
NWB 22: Grünland-Graben-Areal westlich von Elsfleth
NWB 38: Wiesenvogelgebiet Ochtummündung
Schutzzweck: Erhaltung und Entwicklung eines Wiesenvogelbrut- und -lebensraumes und
der dort vorkommenden, das gesamte Gebiet durchziehenden Gräben als Lebensstätte von
artenreicher Flora und Wasserfauna mit vorhandenen oder zu entwickelnden gut ausgebildeten
und zonierten Beständen verschiedener Grabengesellschaften
erforderliche Maßnahmen: Detailuntersuchungen zu den Auswirkungen verschiedener Räumungstechniken, -intervalle und -zeitpunkte, z.T. Anlage von Randstreifen entlang von Gräben mit gut ausgebildeten Beständen oder als Versuch für die Entwicklung artenreicher Grabenvegetation; Extensivierung der Grünlandnutzung zur Erhöhung der Struktur- und Artenvielfalt, Umsetzung von Wiesenvogelprogrammen; Teilflächen von NWB 5, 9, 17, 18, 19, 20 und 21 Bereiche für Artenhilfsprogramm Weißstorch, von NWB 18 auch für Artenhilfsprogramm Fischotter.